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VEREINSZWECK
 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Musik, des Tanzes, der darstellenden Kunst, sowie der Ausbildung und Ausübung der Jugendlichen und Kinder in diesen Fertigkeiten.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere:
1. durch die Zuverfügungstellung von Unterrichtsräumen
2. durch Ensemblearbeit
3. Durchführung von Konzerten und Gestaltung von Projektwochenenden (Workshops)

Die Vereinsmittel ermöglichen:
1. Die Schaffung eines attraktiven Unterrichtsangebotes durch Gewinnung von qualifizierten Lehrern
2. die Schaffung einer optimalen, räumlichen Situation zur Erteilung von Unterricht und Ensemblearbeit
3. die Anschaffung von Instrumenten und anderen Hilfsmitteln für Unterricht und Ensemblearbeit
4. das Erkennen und Fördern begabter Schüler
5. die Absicherung der Schüler bei Veranstaltungen der Musikwerkstatt.

Voraussetzung für die Erteilung des Unterrichtes ist die Mitgliedschaft im oben genannten Verein.